Fischerei
Fischereischein
Zum 19.02.2026 ist das Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich u.a. folgende Änderung im Fischereirecht Rheinland-Pfalz:
Zukünftig gibt es nur noch folgende Arten von Fischereischeinen:
- Unbefristete Fischereischeine (ersetzt den Jahres- und Fünfjahresfischereischein)
- Sonderfischereischeine
- Gästefischereischeine
- Besucherfischereischeine
Einen Jugendfischereischein gibt es in dieser Form nicht mehr.
Bereits ausgestellte, befristete Fischereischeine gelten bis zum Ablauf der Frist.
