Symbolbild Bürgerbüro

Fischerei

Fischereischein

Zum 19.02.2026 ist das Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich u.a. folgende Änderung im Fischereirecht Rheinland-Pfalz:

Zukünftig gibt es nur noch folgende Arten von Fischereischeinen:

  • Unbefristete Fischereischeine (ersetzt den Jahres- und Fünfjahresfischereischein)
  • Sonderfischereischeine
  • Gästefischereischeine
  • Besucherfischereischeine


Einen Jugendfischereischein gibt es in dieser Form nicht mehr.

Bereits ausgestellte, befristete Fischereischeine gelten bis zum Ablauf der Frist.


Layout 1
Keine Leistungen gefunden.