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Besucherfischereischein

Besucherfischereischein

Für Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörigen kann ein Besucherfischereischein ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen 

  • Amtlicher Pass des Auswärtigen Amtes oder der Staats-/Senatskanzlei eines Landes der BRD
  • ein aktuelles Lichtbild


Gebühr/Fischereiabgabe

Gebühr 6,20 €

Fischereiabgabe 0,00 €