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Landtagswahl 2026

Briefwahlunterlagen für die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz am 22.03.2026

Wahlberechtigte, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, weil sie beispielsweise am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk anwesend sind, benötigen einen Wahlschein.

Der Wahlschein kann folgendermaßen beantragt werden:

  • durch einen Online-Antrag (die Beantragung ist bis 17. März 2026, 23:59 Uhr möglich, bitte wenden Sie sich nach diesem Zeitpunkt an das Bürgerbüro),
  • durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung,
  • durch einen schriftlichen Antrag (mit Name, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse), -ein vorbereiteter Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung- oder
  • für Personen, die die aufgeführten Möglichkeiten nicht nutzen können oder dabei Hilfe benötigen: Durch einen persönlichen Antrag in unseren Briefwahlbüros in Rengsdorf oder Waldbreitbach. 
Layout 1

Wahlwerbung ist ab dem 18.02.2026 zulässig. 
Wir verweisen auf die Informationen "Rechtsvorschriften Wahlwerbung".

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