Fischereischein -unbefristet-
Fischereischein - unbefristet -
Der Fischereischein wird zukünftig nur noch unbefristet ausgestellt.
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person
- das 13. Lebensjahr vollendet hat
- die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt und
- keine Versagungsgründe entgegenstehen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ersterteilung:
- Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischereiprüfung
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild
Bei einem bereits ausgestellten befristeten Fischereischein:
- den bisherigen Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. ein aktuelles Lichtbild
(erforderlich, wenn im Fischereischein kein freier Raum für die Eintragung der unbefristeten Gültigkeit mehr vorhanden ist)
Gebühr/Fischereiabgabe
| Gebühr | 25,00 € ermäßigt 20,50 € |
| Fischereiabgabe für 1 Jahr | 8,40 € ermäßigt 7,00 € |
| Fischereiabgabe für fünf Jahre | 30,00 € ermäßigt 25,00 |
* Ermäßigung nur gegen Vorlage eines Nachweises für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderung sowie Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Solzialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
