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Gästefischereischein

Gästefischereischein

Für Personen, die über keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, kann ein Gästefischereischein ausgestellt werden. 

Dieser kann höchstens zwei Mal im Kalenderjahr für jeweils bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild


Gebühr/Fischereiabgabe

Gebühr 4,00 €

Fischereiabgabe 0,00 €