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Sonderfischereischein

Sonderfischereischein

Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein für die Dauer eines Kalenderjahre ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist bei Ablauf der Gültigkeit möglich.

Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Erforderliche Unterlagen 

Für die Ersterteilung:

  • ärztliches Attest
  • ggf. Nachweis/Unterschrift gesetzliche Vertretung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild


Bei einem bereits ausgestellten befristeten Fischereischein:    

  • den bisherigen Fischereischein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis/Unterschrift gesetzliche Vertretung
  • ggf. ein aktuelles Lichtbild (erforderlich, wenn im Fischereischein kein freier Raum für die Eintragung der unbefristeten Gültigkeit mehr vorhanden ist)


Gebühr/Fischereiabgabe

Gebühr 6,20 €

Fischereiabgabe 6,00 €