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Für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche

Für Personen, die das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist kein Fischereischein erforderlich, soweit sie die Fischerei in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben.

In diesem Fall muss jedoch der Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe mitgeführt werden. Diese Abgabe können Sie bei uns entrichten und erhalten den entsprechenden Zahlungsnachweis. 

Erforderliche Unterlagen

  •  Personalausweis oder Reisepass
  •  wenn vorhanden, bisherigen Jugendfischereischein


Gebühr/Fischereiabgabe     

Gebühr 0,00 €

Fischereiabgabe 3,60 €