Bücherei
Bücherei
Einlass in die Verbandsgemeindebücherei über den Nebeneingang !
Eine Maskenpflicht für die Besuche von Rathäusern ist in der 33. CoBLVO nicht mehr vorgesehen. Diese kann jedoch über das Hausrecht angeordnet werden. Gerade wenn es in der Bücherei mit Kundenkontakt zu hohem Andrang kommt, kann dieses geboten sein. Durch die Maskenpflicht auch für Besucherinnen und Besuchern der Bücherei kann das Risiko und die Gefahr der Infektion reduziert werden. Daher dient diese Maßnahme insbesondere der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, die mit der Ausübung des Hausrechts bezweckt wird.
Wir freuen uns auf Sie!