Frühling an der Wied

Förderrichtlinie zur Jugendförderung

Förderrichtlinie zur Jugendförderung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach erweitert und modernisiert: Unterstützung nun auch für Burschen- und Junggesellenvereine möglich 

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach hat durch Beschluss des Verbandsgemeinderates ihre Förderkriterien im Bereich der Jugendförderung zum 1. Januar 2026 erweitert und zugleich die Fördersätze aktualisiert. Künftig können auch Burschen- und Junggesellenvereine von den Zuschüssen profitieren.

Ziel der Förderung ist es, das Engagement junger Menschen in den Vereinen zu stärken und die Nachwuchsarbeit der Vereine nachhaltig zu unterstützen.

„Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten haben nun auch Burschen- und Junggesellenvereine die Möglichkeit, an der Jugendförderung der Verbandsgemeinde teilzunehmen. Gleichzeitig haben wir die Fördersätze, die zuletzt 2018 angepasst wurden, aktualisiert. Damit stärken wir gezielt das Engagement junger Menschen und die wichtige Nachwuchsarbeit in unseren Vereinen“, betont Bürgermeister Pierre Fischer.

Die Antragstellung ist unkompliziert: Für das Jahr 2026 können Vereine noch bis zum 31. Mai eine Auflistung ihrer förderfähigen Mitglieder mit den entsprechenden Daten an die Verbandsgemeindeverwaltung übermitteln. Ab dem Jahr 2027 soll die Beantragung jeweils zu Beginn des Jahres erfolgen.

Sarah Brettnacher, Vereinsförderin der Verbandsgemeinde, unterstreicht: „Die Vereine können sich bei Fragen zur Förderung jederzeit gerne an mich wenden. Mir ist es wichtig, die Vereine unkompliziert zu unterstützen und gemeinsam gute Lösungen für die Jugendarbeit zu finden.“

Weitere Informationen sowie die vollständigen Förderrichtlinien finden Sie hier.