Symbolbild Jugendpflege

Jugend- und Sonderförderung

Jugendförderung

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach gewährt aus ihrem Haushalt jährlich Zuwendungen an Vereine, die eine aktive Jugendarbeit betreiben.

Genauere Informationen über diese Zuwendungen finden sich hier:

Sonderförderung

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder

Seit dem 1. April 2011 können bedürftige Familien für ihre Kinder Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen für die Förderung Ihrer Kinder zu bekommen. Leistungsberechtigt sind nur Kinder mit eigenem Leistungsanspruch.

Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten

Ob Fußball, Flötenunterricht oder Feriencamp: Bis zu 10 Euro monatlich (maximal 120 € pro Jahr) kann Ihr Kind für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Musikkurse oder für Freizeiten erhalten. Diese Förderung gilt nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag bei der Kreisverwaltung Neuwied stellen, den dann ausgestellten Berechtigungsschein geben Sie bitte dem jeweiligen Verein/Institution, die eine Abrechnung direkt mit dem Kreis vornimmt.

Somit können auch die Beiträge für die Tages- und Ferienaktionen der Jugendpflege in der Verbansgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durch das Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder gefördert werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen ihnen gerne weiter.

Das Antragsformular für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.

Wenn sie sich noch eingehender über die verschiedenen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes informieren möchten, nutzen sie den Link zur Kreisverwaltung Neuwied.