Symbolbild Bürgerbüro

Zulassungsbescheinigung Teil I

Änderung der Anschrift bei Umzug

Sofern Ihr Fahrzeug auf den Landkreis Neuwied zugelassen ist und Sie bei uns zu- oder innerhalb unserer Verbandsgemeinde umgezogen sind, kann die Änderung der Anschrift auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in unseren Bürgerbüros erfolgen.

Die Verpflichtung zur Änderung ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FVZ).

Bitte mitbringen:  
Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Reisepass

Gebühr  10,80 € je Änderung

Ersatzausstellung bei Verlust/Diebstahl

Zuständig für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ist die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Neuwied.

Sofern Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben oder diese gestohlen wurde, können Sie die Ersatzausstellung auch über uns beantragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Ihr Fahrzeug auf den Landkreis Neuwied zugelassen ist. Andernfalls müssen Sie die Beantragung direkt bei der Zulassungsstelle in Neuwied vornehmen.

Bei Diebstahl bitte mitbringen:
→ Diebstahlsanzeige der Polizei, in welcher die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ausdrücklich erwähnt ist
→ Personalausweis und/oder Reisepass
→ letzte TÜV-Bescheinigung zum Fahrzeug
→ Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

Bei Verlust bitte mitbringen:
→ Personalausweis und/oder Reisepass
→ letzte TÜV-Bescheinigung zum Fahrzeug
→ Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Gebühr 30,70 € für die eidesstattliche Versicherung

Wichtig:

Die Beantragung der Ersatzausstellung hat in jedem Fall durch den Halter des Fahrzeuges zu erfolgen, auch wenn der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I durch eine andere Person in Verlust geraten sein sollte.