Symbolbild Bürgerbüro

Zulassungsbescheinigung Teil I

Änderung der Anschrift bei Umzug

Sofern Ihr Fahrzeug auf den Landkreis Neuwied zugelassen ist und Sie bei uns zu- oder innerhalb unserer Verbandsgemeinde umgezogen sind, kann die Änderung der Anschrift auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in unseren Bürgerbüros erfolgen.

Die Verpflichtung zur Änderung ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FVZ).

Bitte mitbringen:  
Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Reisepass

Gebühr  10,80 € je Änderung