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Sonderfischereischein

Sonderfischereischein

Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein für die Dauer eines Kalenderjahre ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist bei Ablauf der Gültigkeit möglich.

Der Sonderfischereischein berechtigt nach § 35 Abs. 3 Landesfischereigesetz nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Gebühr             9,00 €

 Für die Ersterteilung bitte mitbringen:
·        Personalausweis oder Reisepass
·        ein aktuelles Lichtbild
·        ggf. Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters
·        Ärztliches Attest

Für die Verlängerung benötigen wir:
·        den bisherigen Fischereischein
·        Personalausweis oder Reisepass
·        ggf. Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters
·        ggf. aktuelles Lichtbild
         (erforderlich, wenn im Fischereischein kein Raum für eine Verlängerung mehr vorhanden oder dieser bereits seit mehr als einem Jahr abgelaufen ist)