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eID-Karte

Elektronische Identifikationskarte eID-Karte

Elektronische Identitätskarte (eID-Karte) für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums

Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer sogenannten eID-Karte stellen.
Staatsangehörige von Großbritannien oder der Schweiz können keine eID-Karte beantragen.

Die eID-Karte ist eine Karte mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Sie kann also dazu verwendet werden, die Identität gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Allerdings dient sie nicht als Ausweispapier oder Reisedokument, so dass auf dem Dokument auch kein Lichtbild, keine Unterschrift, Körpergröße oder Augenfarbe erfasst werden.

Die Gültigkeit der Karte beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Bei Ablauf kann sie neu beantragt werden.

Für die Beantragung:
- Mindestalter 16 Jahre
- persönliche Vorsprache
- Vorlage eines gültigigen Nationalpasses oder einer nationalen Identitätskarte
- im Zuständigkeitsbereich gemeldet

Gebühr:    37,00 €
Die Gebühr ist bei Beantragung zu zahlen.

In den Bürgerbüros Rengsdorf und Waldbreitbach ist die Zahlung mit EC-Karte (PIN-Eingabe erforderlich) möglich.