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Bescheinigung aus dem Melderegister

Bescheinigung aus dem Melderegister

  • Bescheinigung aus dem Melderegister

Gebühr   6,50 €

Sofern eine der v.g. Bescheinigungen für Rentenzwecke, zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder für die Elterngeldstelle benötigt wird, wird keine Gebühr erhoben (bitte Nachweis mitbringen).

  • Bescheinigung über die Steueridentifikationsnummer

Gebühr   6,00 €   ab der zweiten Bescheinigung

Ein Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.

Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie eine geeignete Person zur Ausstellung bzw. Abholung einer Bescheinigung bevollmächtigen (Ausweis erforderlich).

Dienstleistungen im Überblick

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