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Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.