Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Seit dem 01. November 2010 sind im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständige Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich als antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhalten.

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Zuständige Mitarbeitende