Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E beantragen
Leistungsbeschreibung
Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen werden nur noch befristet ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist daher maximal 5 Jahre gültig. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über Ihr Sehvermögen
- darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- Nachweis Ihre körperliche und geistige Eignung
- darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
- darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Rechtsgrundlage
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 24 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)