- Aktuelles & Mitteilungen
- Ausschreibungen
- Amtliche Bekanntmachungen
- Bauleitplanung
- Stellenangebote
- Umwelttechnologe Abwasserwirtschaft
- Werksstudent Energiemanagement
- Gemeindearbeiter auf Minijobbasis
- Springerkraft für Grundschule
- Bauingenieur/gepr. Techniker Fachrichtung Hochbau
- Erzieher/in Kindergarten Anhausen
- Kommunale/n Vollzugsbedienstete/n (m/w/d)
- Kassenmitarbeiter/-in für das Wiedtalbad Hausen (Wied)
- Rettungsschwimmer/Beckenaufsicht
- Ausbildungsangebote
- Mitteilungsblatt/Presse
- Rathaus & Bürgerservice
- Gemeinden & Infrastruktur
- Bildung & Soziales
- Touristik & Freizeit
Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Typisierung
4b