Schulbücher

Schulbuchausleihe

Antrag auf Lernmittelfreiheit

Senden Sie den ausgefüllten Antrag gerne per Mail an:
leonie.scharenberg@vg-rw.de oder michaela.neumann@vg-rw.de

oder per Post an:

Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach,
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf

oder geben Sie den Antrag im Schulsekretariat der jeweiligen Schule ab.

Abgabefrist: 15.03.2023!

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag in Kopie beigefügt werden:

Lückenloser Nachweis über das gesamte Einkommen 2021!
z.B. durch:

  • Einkommenssteuerbescheid 2021
  • Arbeitgeberbescheinigung über den Bruttolohn 2021
  • Gehaltsabrechnungen für die Monate Januar bis Dezember 2021 oder
  • Nachweis über jedes andere (auch zusätzliche) Einkommen z.B. Minijob, Mieteinnahmen etc.
  • Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV), Sozialgeld, Krankengeld, Rente etc.

Lückenloser Einkommensnachweis des Partners

Bei Eheleuten/zusammenlebenden Partnern sind die oben genannten Einkommensnachweis für beide, egal ob leibliche Kinder oder nicht, einzureichen.

Nachweis über das Kindergeld für weitere zu berücksichtigende Kinder

Wenn weitere Kinder in Ihrem Haushalt leben, müssen Sie einen Nachweis über das Kindergeld vorlegen. (Kopie des aktuellen Kontoauszuges mit der Gutschrift des Kindergeldes)

Jugendhilfebescheid bei Kindern in Vollzeitpflege

Wenn der Antrag für ein Pflegekind gestellt wird, ist der Jugendhilfebescheid oder eine Bestätigung des Jugendamtes über die Jugendhilfemaßnahme vorzulegen.

 

Bitte beachten Sie:

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach ist Schulträger der Grundschulen! Anträge von Kindern für weiterführende Schulen sind bei dem jeweiligen Schulträger zu stellen.