Neuigkeiten im Überblick

Haushaltssatzung 2026

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach für das Haushaltsjahr 2026

vom 08. Mai 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 07. April 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.559.214,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.371.814,00 €

das Jahresergebnis auf 187.400,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen u. außero. Ein- und Auszahlungen auf 1.121.130,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 363.250,00 € 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.865.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.501.750,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -272.164,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 52.000 € veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 247.500 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 247.500 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 3.368.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 345 v. H.

- Grundsteuer B auf 725 v. H.

- Gewerbesteuer auf 400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

- für den ersten Hund 75,00 €

- für den zweiten Hund 180,00 €

- für jeden weiteren Hund 400,00 €

- für jeden gefährlichen Hund 1.125,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

1. Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 5 v.H. des Messbetrages

2. Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung

a. für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 0,30 Euro,

b. für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres: 0,60 Euro,

c. pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten: 50,00 Euro.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 5.343.387,45 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 5.242.998,45 €

und zum 31.12.2026 5.430.398,45 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100

Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.

Ortsgemeinde Waldbreitbach

gez. Kukla

Kukla, Ortsbürgermeisterin

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

11. Mai 2026 bis 19. Mai 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34,

Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

3.368.000,- € genehmigt.gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe vonDer unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten 3.

Höhe von 247.500,- € genehmigt.Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird für das Haushaltsjahr 2026 in Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Die unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der 2.

Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 52.000,- € genehmigt.Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur 1.

Sie haben folgenden Wortlaut:Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich

Rengsdorf, den 08. Mai 2026

Kukla, Ortsbürgermeisterin

gez. Kukla

Ortsgemeinde Waldbreitbach

Rengsdorf, 08. Mai 2026