Niederbreitbach Haushaltssatzung 2026
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederbreitbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 26. Juni 2026
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederbreitbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
im Ergebnishaushalt
der Jahresfehlbetrag auf |
| -193.638,00 € |
im Finanzhaushalt
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
| 539.050,00 € |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
| 150.800,00 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
| 646.000,00 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
| -495.200,00 € |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| 13.480,00 € |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.190.562,00 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.384.200,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.770.000,00 €.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 365 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 690 v. H.
2. Gewerbesteuer 400 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 80,00 € für den zweiten Hund 140,00 € für jeden weiteren Hund 200,00 €
für jeden gefährlichen Hund 520,00 €
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
- Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages
- Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung
- für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,30 €
- für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres 0,60 €
- - pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten 50,00 €
§ 7 Eigenkapital
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 4.030.459,93 € |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 4.113.585,65 € |
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | 3.919.947,65 € |
Niederbreitbach, den 26.06.2026
Ortsgemeinde Niederbreitbach
gez. Jacke, Ortsbürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der
Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
1. Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 wird in Höhe von 2.770.000,- € genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
29. Juni 2026 bis 07. Juli 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.
Niederbreitbach, 26. Juni 2026
Ortsgemeinde Niederbreitbach
gez. Jacke, Ortsbürgermeister

