Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
    • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
      • bisheriger Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 32,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 31,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

    Frist: 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende