Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, wird grundsätzlich in dem betreffenden Land beurkundet.

    Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.

    Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.

    Die Nachbeurkundung ist möglich für verstorbene Personen:

    • mit deutscher Staatsangehörigkeit
      • mit Inlandswohnsitz
      • ohne Inlandswohnsitz
    • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
    • in Deutschland anerkannte Staatenlose

    Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

  • Zuständige Stelle

    • Zuständig für den A ntrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
    • Hatte die verstorbene Person weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

  • Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
    • Sie sind:
      • Ehepartnerin oder -partner
      • Lebenspartnerin oder -partner
      • Nachkomme
      • Elternteil
      • Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person, gegebenenfalls mit:
      • Übersetzung und
      • Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
      • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • Nachweis über Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, zum Beispiel:
      • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ihre Geburtsurkunde
      • Nachweis Ihres berechtigten Interesses
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland erfolgt in dem betreffenden Land
    • Sterbefall kann in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden
      • notwendig, wenn Sterbeurkunden in Deutschland ausgestellt werden sollen
    • Nachbeurkundung möglich für verstorbene Personen:
      • mit deutscher Staatsangehörigkeit
        • mit Inlandswohnsitz
        • ohne Inlandswohnsitz
      • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
      • in Deutschland anerkannte Staatenlose
    • zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte
    • ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt I in Berlin zuständig
  • Typisierung

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende