Frühling an der Wied

Hinweis für Steuerzahlungen an die VG Rengsdorf-Waldbreitbach


Ab dem 5. Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP). Für alle Steuerzahlungen an die Verbandsgemeinde Rengsdorf Waldbreitbach muss daher als Empfänger „Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach“ angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen.

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