Urkunden
Urkunden
Grundlage aller Urkunden ist das Personenstandsregister.
Dieses wird am Ort des jeweiligen Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher immer bei dem Standesamt anzufordern, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
Folgenden Urkunden bzw. Abschriften können Sie bei unserem Standesamt erhalten:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister
- Mehrsprachige Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahre.
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Urkunden dürfen daher nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren (Eltern, Großeltern) oder Abkömmlingen (Kinder, Enkel).
Anderen Personen, z.B. Geschwistern, darf eine Urkunde nur dann ausgestellt werden, wenn diese ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zum oben genannten Personenkreis zählen, ist für die Beantragung einer Urkunde eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorzulegen.
- Persönliche Vorsprache
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren gültigenPersonalausweis oder Reisepass mit.
- Bestellung per E-Mail
Schicken Sie uns eine E-Mail an standesamt@vg-rw.de. Bitte teilen Sie hierbei mit, welche Urkunde Sie benötigen und vergessen Sie nicht, wichtige Angaben wie etwa Geburtstag und -ort, Eheschließungstag- und -ort oder Sterbetag und -ort mitzuteilen, um unnötige Rückfragen zu vermeiden. Sie können uns auch den nachstehenden Vordruck Urkundenanforderung ausgefüllt als Anlage zuschicken.
Beachten Sie, dass wir die bestellten Urkunden nur nach Vorkasse versenden. Sie erhalten, soweit es sich um eine gebührenpflichtige Urkunde handelt, von uns alle notwendigen Rechnungsangaben spätestens nach zwei Arbeitstagen per E-Mail zugeschickt.
- Schriftliche Bestellung
Hier gilt im Grunde das Gleiche, wie bei Bestellungen per E-Mail. Auch hier sollten Sie uns nach Möglichkeit Vordruck Urkundenanforderung zuschicken und die u.g. Gebühren bar beilegen. Der Versand von Bargeld erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine telefonische Urkundenbestellung ist nicht möglich! Sie können uns aber per E-Mail kontaktieren!
Gebühren 15,00 €
Jede Urkunde die gleichzeitig beantragt und im gleichen Verfahren ausgestellt wird, kostet 7,50 € Gebühr! Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung).
