Jugendförderung
Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach gewährt aus ihrem Haushalt jährlich Zuwendungen an Vereine, die eine aktive Jugendarbeit betreiben.
Genauere Informationen über diese Zuwendungen finden sich hier:
Sonderförderung
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
Ab
dem 1. April 2011 können bedürftige Familien für ihre Kinder Leistungen
aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit haben
Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen für die Förderung Ihrer
Kinder zu bekommen. Leistungsberechtigt sind nur Kinder mit eigenem
Leistungsanspruch.
Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten
Ob
Fußball, Flötenunterricht oder Feriencamp: Bis zu 10 Euro monatlich
(maximal 120 € pro Jahr) kann Ihr Kind für Mitgliedsbeiträge in
Vereinen, für Musikkurse oder für Freizeiten erhalten. Diese Förderung
gilt nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.
Was Sie dafür tun
müssen: Einen Antrag bei der Kreisverwaltung Neuwied stellen, den dann
ausgestellten Berechtigungsschein geben Sie bitte dem jeweiligen
Verein/Institution, die eine Abrechnung direkt mit dem Kreis vornimmt.
Somit können auch die Beiträge für die Tages- und Ferienaktionen der Jugendpflege in der Verbansgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durch das Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder gefördert werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen ihnen gerne weiter.
Das Antragsformular für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.
Wenn sie sich noch eingehender über die verschiedenen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes informieren möchten, nutzen sie den Link zur Kreisverwaltung Neuwied.